organisiert im Bundesverband des deutschen Taxigewerbes e.V.
Kennt den irgend jemand? Wir kennen ihn nicht.
Unser Bundesverband heißt Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP). Er hat seine Geschäftsstelle in Frankfurt. Bezirke oder Bezirksgeschäftsstellen werden in der Satzung oder im Organigramm nicht erwähnt.Unternehmer, Vertragspartner und Mitglieder von 333333 sollten die Geschäftsleitung fragen, für welchen Verband ihre Zentrale hier Bezirksgeschäftsstelle spielt oder ob es sich um Hochstapelei handelt.
Hmmmm
überlegen wir doch 'mal.
Zeugen behaupten 30% der Zeit
ist die Schranke kaputt steht also offen. Was hat also der
Mensch getan? Er ist durch eine offene Schranke gefahren. Eine
geschlossene Schranke wäre durch das Taxi abgerissen worden. Wie
kann also die Bezirksgeschäftsstelle eines
Bundesverbandes jemand verurteilen, der dem Versagen der
selbst angeschafften Technik abhilft und dafür Sorge trägt,
daß die Fahrgäste korrekt bedient werden, oder soll er vor
einer offenen Schranke stehenbleiben ( weil er sonst vielleicht die
Konzession verliert )?
Logisch, der muß bestraft werden.
Tatbestand:
Benutzung
des Halteplatzes ohne Zahlung des Wucherpreises.
Schaden:
mindestens
2 EURO, bis ca. 10 EURO.
Strafe:
Entgang
von 14 Aufträgen am Tag * 28 Tage = 392 Fahrten
der Bahnhof
bringt ca. 80% aller Einsteiger in Wiesbaden, also Nettoverlust an
Fahrten 392*0,8=313 Fahrten
pro Fahrt ca. 8 EURO Netto * 313
Fahrten = 2.504 EURO
2.504 EURO 392 EURO Gebühren
250,40 EURO laufende Kosten = 1.861,60 EURO Verlust
Sind die noch ganz dicht.
Selbstverständlich müssen Regeln eingehalten werden, das steht außerhalb jeder Diskussion. Es ist jedoch ebenfalls unstrittig, daß ein Schadensersatz und auch eine Strafe im Verhältnis zum Verstoß stehen muß. Der Verstoß ist nachzuweisen s.o. Hier ist ein grobes Mißverhältnis. Das ist ungerecht.
Leider ist der Betroffene kein Verbandsmitglied. Wer kümmert sich jetzt um ihn, vielleicht die sogenannte Bezirksgeschäftsstelle eines Bundesverbandes?
Eine Gewerbevertretung die Wucherpreise für eine Selbstverständlichkeit ( einen Halteplatz am Hauptbahnhof ) fordert ist nicht im Interesse des Wiesbadener Taxigewerbes.
Unserer Meinung nach handelt es sich hier um:
Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
Berufsverbot
Wir
können dem Kollegen nur raten, die Landeskartellbehörde
einzuschalten.